Fritz-Walter-Stiftung

Daten und Fakten

Vermögen der Stiftung

Das Vermögen der Stiftung besteht aus dem Anfangsvermögen in Höhe von 500.000 € sowie sonstigen Zuwendungen zum Stiftungsvermögen.

 

Aufgaben der Stiftung

Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben auch aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens sowie sonstigen Zuwendungen, soweit diese nicht ausdrücklich dem Stiftungsvermögen zugeführt werden sollen. Neben der Durchführung von eigenen Maßnahmen zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung im Rahmen der entsprechenden gemeinnützigkeitsrechtlichen Regelungen auch Zuschüsse oder Darlehen gewähren. Die Stiftung kann zur Finanzierung ihrer Satzungsaufgaben auch wirtschaftliche Unternehmungen unterhalten (z. B. die jährliche Fritz-Walter-Gala und weitere Benefizveranstaltungen).

 

Organe der Stiftung

Die Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsbeirat.

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